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Magnete, Wasser, Schleichwerbung

Eindeutiger Hinweis auf den Hersteller ging in diesem Fall zu weit

“Die Kraft der Magneten für Wasser nutzen” titelt eine Regionalzeitung über einen Beitrag zu ihrem Gewinnspiel. Preise sind drei Magnetsticks und zwei Magnet-Armbänder. Die Produkte werden ausführlich beschrieben; am Ende wird ein Hinweis auf den Hersteller und seine Web-Seite gebracht. Ein Leser ist der Ansicht, dass es sich um Schleichwerbung handelt. Zudem werde der falsche Eindruck erweckt, als könnten Magnete Wasser verändern. Er kritisiert die unangemessene Darstellung eines medizinischen Themas und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei dem beanstandeten Beitrag erkennbar nicht um einen redaktionellen Artikel, sondern um ein Gewinnspiel handelt, das das Blatt gemeinsam mit dem Hersteller veranstaltet habe. Gewinnspiele zählten zwar zum redaktionellen Teil, doch seien in diesem Fall weniger strenge Maßstäbe anzulegen, als das bei meinungsbildender Berichterstattung erforderlich sei. Eine unangemessen sensationelle Darstellung eines medizinischen Themas kann die Zeitung nicht erkennen. In dem Artikel heiße es ausdrücklich, dass es sich bei dem bearbeiteten Wasser gerade nicht um eine Medizin handle; es sei auch nicht in der Lage zu heilen. (2006)