“Mini-OP” mit erheblichen Risiken
Angebliche Erfolge bei Kopfschmerzbehandlung übertrieben dargestellt
“Mini-OP: Endlich keine Kopfschmerzen mehr!” titelt eine Zeitschrift. Der Artikel beschäftigt sich mit einer Patientin, bei der erfolgreich eine neue Heilmethode gegen Cluster-Kopfschmerzen angewandt wurde. Dazu erforderlich sei eine dreistündige Operation, bei der eine Gehirn-Elektrode eingepflanzt wird. In einem beigestellten Kasten wird mitgeteilt, dass die OP noch neu ist und erst bei 20 Patienten durchgeführt wurde. Der Bundesverband der Selbsthilfe-Gruppen für Menschen, die an Cluster-Kopfschmerzen erkrankt sind, kritisiert eine einseitige und zu positive Darstellung im Sinne der Ziffer 14 des Pressekodex. Insbesondere die Überschrift sei eine unangemessen sensationelle Darstellung. In einem der 20 erwähnten Fälle sei der Patient gestorben. Bei einem zweiten sei es zu einer dramatischen Verschlechterung des Zustands gekommen. Der Begriff “Mini-OP” in der Überschrift für eine dreistündige Operation sei eine eindeutige Übertreibung. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift erklärt zu der Überschrift des Beitrages, sie gebe die Äußerung einer Patientin wieder. Dies möge zwar nach medizinischen Grundsätzen objektiv anders zu beurteilen sein, ändere aber nichts an der zulässigen Meinungsäußerung. Der Artikel, so die Rechtsabteilung weiter, sei von einer erfahrenen Medizinjournalistin geschrieben worden, die sich eng mit dem behandelnden Arzt abgestimmt habe. Auch die Information über die bisher 20 operierten Patienten sorge dafür, dass bei potentiellen Patienten keine unbegründeten Hoffnungen geweckt würden. (2006)