Menschenwürde verletzt
Satirische Betrachtung über die Verkäufer von Straßenzeitungen
In der Serie “Die Wunder der Evolution” veröffentlicht eine Zeitschrift unter der Überschrift “Der Straßenzeitungsverkäufer” das Foto eines Obdachlosen, der ein Straßenmagazin anbietet. In das Bild eingeklinkt ist eine Sprechblase mit dem Text “Die Freundlichkeit dieses Herrn ist nur gespielt”. Die Obdachlosenzeitungen hätten ihre Vertriebsleute auf einen Benimm-Kodex vereidigt, heißt es im Text. Sie dürften keine Passanten stören, nicht betteln und die Zeitung nicht in der U-Bahn verkaufen. Trotzdem kaufe man auch sie eher ungern, da der gemeine Straßenzeitungsverkäufer seinen Gewinn selten in Deo investiere. Diesen Nachteil mache er aber durch Freundlichkeit wett. Diese Freundlichkeit sei oft nur eine Masche. Der Verkäufer bekomme die Zeitungen zum Selbstkostenpreis und dürfe den Gewinn behalten. Es gelte: Je freundlicher, desto mehr Umsatz. Anders formuliert: Der Obdachlose wolle nur Geld. Allerdings gebe er sich meistens auch mit einer Kippe zufrieden, habe dann aber weniger Kohle für den Schnaps. Das Leben sei hart geworden in der Medienbranche. Im Vorspann zu der Serie erklärt die Redaktion, dass sie jeden Monat einen Typen vorstelle, der sich aus der großen Art der Homo sapiens herausentwickelt habe. Viele von ihnen sähen uns sogar ähnlich, faszinierend seien sie alle – zum Ausschneiden und Sammeln. Das genannte Straßenmagazin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Text nenne in ironischer und verallgemeinernder Form angebliche Grundzüge der Personengruppe der Straßenzeitungsverkäufer. Illustriert sei der Text mit dem Bild eines bestimmten Verkäufers. Die Beschwerdeführerin hält den Beitrag für diskriminierend nach Ziffer 12 des Pressekodex, vor allem die Behauptung, die Verkäufer benutzten selten Deo, würden Freundlichkeit als Masche einsetzen, wollten nur Geld und seien auch mit einer Kippe zufrieden, hätten dann aber weniger Kohle für den Schnaps. Die Zeitschrift vermittele dadurch den Eindruck, Straßenzeitungsverkäufer seien durchgängig Schnorrer und Trinker, von schlichtem Gemüt, schlecht riechend und aufgesetzt freundlich. Diese Skizzierung sei herabsetzend und verletzend, auch nicht durch die Form der Satire zu rechtfertigen. Die Veröffentlichung des Fotos sei zudem ein Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex. Das Foto solle offenbar als Symbolfoto für Straßenzeitungsverkäufer dienen, sei jedoch nicht als solches gekennzeichnet. Es entstamme dem Archiv einer Presseagentur und sei ursprünglich aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des Straßenmagazins angeboten worden. Die Zeitschrift verwende die Abbildung jedoch, um den herabsetzenden Text über Straßenzeitungsverkäufer zu bebildern. Das entstelle den Sinn des Fotos völlig und verletze die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten. Der Chefredakteur der Zeitschrift erklärt in seiner Stellungnahme, die kritisierte Rubrik sei eine Satire. Bei der Darstellung des Zeitungsverkäufers habe es nicht in der Absicht der Zeitschrift gelegen, die positive Arbeit des Straßenmagazins oder des abgebildeten Mannes zu negieren oder gar dessen Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Vielmehr habe man in satirischer Form den sich wandelnden Menschen in der Medienbranche darstellen wollen. Nach Erscheinen des Artikels habe man sich sowohl bei dem abgebildeten Zeitungsverkäufer als auch bei der Redaktion der Zeitschrift aufrichtig entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Auch ein Entschädigungsgeld sei gezahlt worden. In einem gemeinsamen Gespräch aller Betroffenen sei versucht worden, Missverständnisse zu klären und persönliche Verletzungen auszuräumen. Man habe das positive Ergebnis dieses Gesprächs für einen Artikel in dem Straßenmagazin freigegeben. Die Zeitschrift selbst habe nicht vor, in ihrer jugendlichen Ansprache Menschen zu diskriminieren oder bloßzustellen. Der Chefredakteur hofft, dass dies durch seine Bemühungen deutlich geworden sei. (2004)