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Unter dem Verdacht der Untreue

Nachrichtenmagazin durfte in Wort und Bild über Verdächtigen berichten

Unter dem Titel “Razzia – Akten hinterm Notausgang” berichtet ein Nachrichtenmagazin über Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und LKA gegen den Präsidenten einer islamischen Religionsgemeinschaft wegen des Verdachts der Untreue. Dieser sieht eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch die Nennung seines Namens und die Veröffentlichung seines Fotos. Er ist der Ansicht, dass er keine Person der Zeitgeschichte sei und seine Angelegenheiten nicht von öffentlichem Interesse seien. Die Ermittlungen stünden erst am Anfang, weshalb eine Berichterstattung nicht gerechtfertigt sei. Außerdem seien Sachverhalte in dem Beitrag falsch dargestellt worden. Schließlich sei es falsch, dass der Verfassungsschutz mutmaßliche Verbindungen zu der islamischen Organisation Milli Görüs überprüfe. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Rechtsanwalt der Zeitschrift betont, dass der Beschwerdeführer zumindest in seinem regionalen Umfeld sehr bekannt sei. Er äußere sich immer wieder zu allen möglichen Themen, die Muslime in Deutschland beträfen. Somit bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse am Verdacht von Unregelmäßigkeiten seiner Amtsführung. Ebenso schwer wiege der Verdacht des Missbrauchs öffentlicher Gelder. Unstrittig sei auch, dass in einer der Religionsgemeinschaft zuzuordnenden Moschee Dokumente der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung Milli Görüs gefunden worden seien. (2006)