Die Nichte hat die Brände gelegt
Nach dem Feuer Selbstmord begangen: Ein ländliches Drama
“Brand zerstört den ….-Hof”, “Freitod nach dem Großbrand” und “Die Nichte gesteht die Brandstiftung” lauten die Überschriften, unter denen eine Regionalzeitung ausführlich über ein ländliches Drama berichtet. Der Brand und die Löscharbeiten werden ausführlich geschildert und auch die Namen der Familienmitglieder genannt. In einem der Beiträge wird auch darüber berichtet, dass einer der Söhne des Bauern sich angesichts des Brandes trotz eines “schwierigen Verhältnisses” wieder mit dem Vater versöhnt habe, dann jedoch tot aufgefunden worden sei, nachdem er sich in seinem Wagen mit Abgasen das Leben genommen habe. Die Zeitung zitiert einen Polizeisprecher mit der Aussage, man könne “den Brand und den Tod des Sohnes nicht von einander losgelöst sehen.” Die Zeitung berichtet auch, dass eine Angehörige der Familie gestanden habe, diesen und andere Brände gelegt zu haben. Wegen des Verdachts pyromanischer Veranlagung sei sie ins psychiatrische Landeskrankenhaus eingewiesen worden. Weiter wird klargestellt, dass der Selbstmord nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft nichts mit dem Brand zu tun gehabt habe, der Grund für den Suizid jedoch noch unklar sei. Zwei Beschwerdeführer sehen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen und seiner Angehörigen durch die Ausbreitung innerfamiliärer Details, an denen kein öffentliches Interesse bestehe. Unzulässig sei der Eindruck vermittelt worden, der Sohn habe den Brand gelegt, möglicherweise sogar von der Familie gewollt. Sie rufen den Deutschen Presserat an. Der Chefredakteur der Zeitung räumt ein, dass es grundsätzlich schwierig sei, einem Unglück dieser Dimension gerecht zu werden – gerade im ländlichen Raum, wo jeder jeden kenne und schon die geringste Andeutung im Text genüge, um die Betroffenen zu identifizieren. Hinsichtlich der Brandursache habe die Zeitung lediglich den Pressesprecher der Polizei zitiert, der den Zusammenhang des Brandes mit dem Tod des Sohnes selbst angedeutet habe. Die Entscheidung, über den Selbstmord zu berichten, habe die Redaktion nach eingehender Abwägung getroffen, da zum Zeitpunkt der Berichterstattung ein Zusammenhang mit dem Brand nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Chefredaktion räumt ein, dass einige Details der Berichterstattung unnötig gewesen seien. Dazu zählt sie die Nennung der Namen aller Familienangehörigen, die an einer Geburtstagsfeier teilgenommen hätten. Damit habe man über das Ziel der “wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit hinausgeschossen”. Dafür habe sich der Leiter der zuständigen Redaktion bei dem Hofbesitzer entschuldigt. (2006)