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Einen Menschen als “Dreck” bezeichnet

Zeitung beschädigt auch das Ansehen der Presse insgesamt

Unter der Überschrift “Du Drecks-Vater!” berichtet eine Boulevardzeitung über einen Mann, der seine kleinen Söhne bei 2 Grad Kälte in einer verwahrlosten Wohnung allein gelassen haben soll. Polizeibeamte hätten die Kinder befreit. Beigestellt sind dem Beitrag ein Foto des Vaters und Abbildungen der beiden kleinen Kinder. Sie werden jeweils mit Vornamen, abgekürzten Nachnamen und Alter dargestellt. Alle sind durch Augenbalken unkenntlich gemacht. Ein Leser der Zeitung beanstandet, dass die Überschrift des Beitrages gegen die Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex verstößt, egal was der Mann gemacht habe. Des Weiteren verstoße die Berichterstattung gegen die Ziffern 11 und 13 des Pressekodex. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Zeitung äußert sich zu der Beschwerde nicht. (2006)