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Mordopfer im Bild dargestellt

Leser musste nicht die Informationen eines Geschworenen haben

Ein Nachrichtenmagazin berichtet unter der Überschrift “Nach den Cocktails kam der Tod” über den mysteriösen Mord an einer deutschen Prostituierten in den USA, deren Lebensgefährte wegen dieses Mordes einst beschuldigt, inhaftiert und zum Tode verurteilt wurde. Nachdem nunmehr entlastende Tatzeugen aufgetaucht sind, soll der Fall neu aufgerollt werden. Im Rahmen des Artikels wurden ein Foto des mutmaßlichen Täters ohne Pixelung oder Blende und ein Foto des Opfers abgedruckt, dessen Kopf (Augen, Haare, ein Ohr) überwiegend verdeckt ist. Dennoch ist das von den tödlichen Verletzungen herrührende Blut im Gesicht des Opfers gut zu erkennen. Eine Leserin ist der Auffassung, dass der Abdruck des Fotos zum Verständnis des Artikels nicht erforderlich und insgesamt unangemessen war. Es trage nicht zu einer sachlichen Berichterstattung bei. Sie wendet sich an den Deutschen Presserat. Das Justitiariat des Magazins vertritt die Auffassung, dass das Fotomotiv Gewalt nicht übermäßig darstelle. Zwar sei ein wenig Blut zu sehen, doch seien weder konkrete Verletzungen noch “unappetitliche” Details zu erkennen. Das Gesicht der Leiche sei kaum erkennbar und das Opfer befinde sich in einer Haltung, die als schlafend und mithin “eher normal” zu bezeichnen sei. Insgesamt bestehe ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. In dem erneuten Verfahren gehe es darum, ob der verurteilte Mann womöglich doch nicht der Täter war. Die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Beurteilung der Tat ergäben, würden möglicherweise durch Indizien beantwortet, zu denen auch die Position der im Wagen aufgefundenen Toten gehöre. Deshalb habe das Foto dokumentarischen Charakter. Es sei nicht voyeuristisch aufgemacht. (2006)