Schleichwerbung mit “Sommer-Beinen”
Redaktioneller Inhalt nicht von werblichen Informationen getrennt
“So kriegen Sie die schönsten Sommer-Beine” überschreibt eine Boulevardzeitung einen Bericht über das Entfernen von Beinhaaren. Dabei werden Fotos und Preise von vier Produkten veröffentlicht. Nach Auffassung des Beschwerdeführers beinhaltet der genannte Artikel Schleichwerbung für vier Produkte. In dem Beitrag werde der redaktionelle Inhalt nicht klar von der Werbung für bestimmte Produkte getrennt. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist darauf hin, dass es sich um einen redaktionellen Beitrag und nicht um bezahlte Werbung handle. Der Artikel erfülle ein aktuelles Informationsinteresse. Soweit durch die positive Erwähnung bestimmter Produkte eine werbliche Wirkung entstehe, sei dies ein Nebeneffekt, der hinter dem Leserinteresse zurückstehen müsse. Der Verlag betont das öffentliche Interesse an dem Thema. Die Grenze zur Schleichwerbung sei in diesem Fall nicht überschritten worden. Auch werde Kritik geübt, so im Fall eines Enthaarungswachses, das nichts für “empfindliche Gemüter” sei, denn: “Es ziept”. (2006)