Immer wieder das gleiche Produkt
Trennungsgebot zwischen Redaktion und Werbung verletzt
Eine Zeitschrift berichtet in mehreren Heften über medizinische Themen, die von einem Gesundheitsexperten präsentiert werden. In den Beiträgen ist immer wieder von einem bestimmten Arzneimittel die Rede. In einer Ausgabe wird nicht ausdrücklich auf das Produkt hingewiesen, sondern auf seinen Wirkstoff, der aus der Adhatoda-Pflanze gewonnen wird. Ein Leser teilt mit, dass der Autor regelmäßig das Produkt einer bestimmten Pharmafirma empfehle. In einem der beanstandeten Hefte sei er lediglich zu einer weniger auffälligen Werbemethode übergegangen. Der Beschwerdeführer wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift weist auf ein Gespräch hin, das man mit dem Gesundheitsexperten geführt habe. Dieser habe versichert, Schleichwerbung für die Pharmafirma liege ihm fern. Er halte die in seiner Kolumne empfohlenen Produkte einfach für gut. Die Zeitschrift versichert, dass der Experte seine Kolumnen unabhängig und neutral verfasse. Dem Beschwerdeführer sei überdies entgangen, dass die kritisierten Kolumnen schon seit Monaten keine Produktnamen mehr enthielten. (2006)