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Leserbrief gekürzt

Briefschreiber hatte um Abstimmung bei Kürzung gebeten

Ein Leser einer Regionalzeitung schickt der Redaktion einen Leserbrief, in dem er zu einem Wirtschaftskommentar des Blattes Stellung nimmt. Zu Beginn seines Schreibens vermerkt er, dass er darum bitte, etwaige Kürzungen vorher mit ihm abzusprechen. Der Leserbrief erscheint unter der Überschrift “Das Wachstum ist natürlich begrenzt”. In dem Text wird die Frage gestellt: “Wirtschaftswachstum, das blüht, wenn die Wirtschaft wächst ?” Der Autor ist verärgert und schreibt an den Deutschen Presserat. Sein Brief sei sinnentstellend gekürzt worden. Seine Frage habe ursprünglich wie folgt gelautet: “Wirtschaftswachstum – stellvertretend für das ganze Gesellschaftssystem in seiner ganzen Vielfalt, das blüht, wenn die Wirtschaft wächst?” Die Redaktion habe sich nicht an seine Bitte gehalten, etwaige Kürzungen vorher mit ihm abzustimmen, und damit die Regelung in Richtlinie 2.6, Absatz 4, missachtet. Die Chefredaktion der Zeitung entgegnet, die vom Beschwerdeführer beanstandete Kürzung sei nicht aus inhaltlichen, sondern aus technischen Gründen bei der Endfertigung der Seite erfolgt. Leider habe zu diesem Zeitpunkt das Original des Leserbriefes mit dem Kürzungsvorbehalt dem bearbeitenden Redakteur nicht vorgelegen. Die Chefredaktion weist darauf hin, dass sich die Redaktion auf ihren Leserbriefseiten Kürzungen vorbehält. Mache ein Leserbriefschreiber jedoch einen Kürzungsvorbehalt, so halte man sich daran. (2004)