Werbung für Autohäuser
Angebot der Woche wirkt wie Anzeige in redaktioneller Aufmachung
Eine Lokalzeitung veröffentlicht auf ihrer Autoseite „Mobil“ einen Artikel unter der Überschrift „Angebot der Woche: 200 Dienst- und Vorführwagen“. Im Text wird berichtet, dass ein einheimisches Autohaus im Rahmen des zweitägigen Altstadtfestes mehr als 200 Dienst- und Vorführwagen zu besonders niedrigen Preisen, die bis zu 35 Prozent unter der bisherigen unverbindlichen Preisempfehlung liegen, anbieten wird. Als Beispiele werden die Preise für verschiedene Fahrzeuge genannt. Eine Leserin wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie ist der Ansicht, dass hier die geforderte klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung aufgehoben worden ist. Der Text werbe konkret für das genannte Autohaus. Die Redaktionsdirektion der Zeitung teilt mit, unter der beanstandeten Rubrik würden regelmäßig besonders interessante Angebote auf dem örtlichen Automarkt vorgestellt. Seit dem Relaunch der Zeitung sei das sechszehnmal der Fall gewesen. In diesen 16 Veröffentlichungen seien 15 verschiedene Autohäuser berücksichtigt worden. Ein Autohaus sei zweimal erwähnt worden, weil es unterschiedliche Automarken angeboten habe. Für diese Erwähnung im redaktionellen Teil sei keinerlei Geld verlangt worden. Es bestehe auch keine Koppelung zwischen redaktioneller Berichterstattung und Anzeigenaufträgen. Aus Sicht der Chefredaktion handele es sich bei den Veröffentlichungen um einen klassischen Leserservice. (2004)