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Zitat eines Richters

Hinweis auf einen fanatischen Blick keine Ehrverletzung

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift „Ein verfahrenes Verfahren und der ‚fanatische Blick‘“, dass ein Nachbarschaftsstreit in zweiter Instanz vor einem Gericht verhandelt worden sei. Ein Frührentner habe seinen Nachbarn wegen Nötigung und Körperverletzung angezeigt, weil dieser ihn durch das Umfahren eines Personenwagens auf der schmalen Fahrbahn vorsätzlich an der eigenen Weiterfahrt gehindert habe. Der Mann solle seinem Nachbarn einen Stinkefinger gezeigt und gegen die Fensterscheibe des Fahrzeuges gespuckt haben. Als der Frührentner daraufhin aus seinem Wagen gestiegen sei, um zur Dokumentation des Geschehens eine Kamera aus dem Haus zu holen, habe ihn der Nachbar zu Fuß verfolgt. Verstört durch das Geschehen habe sich der 52-jährige am Abend mit erhöhtem Blutdruck in ärztliche Behandlung begeben müssen. Die Zeitung gibt ausführlich auch die Einlassungen des Angeklagten wieder, der beteuert habe, er sei lediglich rückwärts aus der Hofeinfahrt gefahren, um seiner Ex-Frau das spätere Wegfahren des Wagens durch Wenden zu erleichtern. Sie schildert den Freispruch des Angeklagten und äußert unter Hinweis auf Bekundungen der Nachbarn die Befürchtung, dass der Streit weitergehen werde. Die während der Erstverhandlung an den Tag gelegte Lautstärke und der „fanatische Blick“ des Frührentners seien auch dem damals vorsitzenden Richter noch deutlich in Erinnerung. Der betroffene Nachbar beschwert sich beim Deutschen Presserat über eine einseitige Berichterstattung. Sein Streit werde als harmloser, lächerlicher Vorgang beschrieben, über den sich der Leser nur lustig machen könne. Dies gehe zu seinen Lasten. Zudem sei seine Charakterisierung als „Frührentner“ diskriminierend. Es werde ein Richter zitiert, der ihm einen „fanatischen Blick“ unterstellt habe. Der Richter habe sich damit strafbar gemacht. Die Zeitung habe den Ausspruch vorsätzlich und schlagzeilenträchtig vermarktet, um ihm selbst einen möglichst großen Imageschaden zuzufügen. (2004)