Entscheidungen finden

Kritik an Hartz IV

Politologe soll Namen von Kollegen ungefragt unter Aufruf gesetzt haben

Unter der Überschrift „Mit Datendiebstahl gegen Hartz IV?“ berichtet eine Tageszeitung über einen Politologen, der mit fragwürdigen Methoden gegen die Sozialreformen der Bundesregierung mobil mache. Der Professor ermuntere Mitaktivisten zu überaus heiklen Aktionen. Er wolle die Betroffenen mobilisieren und dafür Rechtsbrüche riskieren. Die Zeitung zitiert einen Kollegen des Aktivisten, der Zweifel äußert, ob ein Hochschullehrer zu zivilem Ungehorsam aufrufen sollte. Das Blatt verweist darauf, dass solche Aktivitäten für die Arbeit an der Uni nicht viel Zeit ließen. Auf der Homepage seines Instituts seien ganze neun Publikationen des „Teilzeit-Professors“ aufgeführt. Deshalb sei es kein Wunder, wenn ein anderer Kollege des Politologen sage, er kenne ihn „nicht als Wissenschaftler, sondern nur als Kampagnenmacher“. Auch der so Zitierte sei ebenso, wie ein weiterer Kollege, ungefragt auf die Liste der Aufrufer gesetzt worden. Ein Leser der Zeitung schreibt an den Deutschen Presserat und äußert die Ansicht, dass mit der reißerischen Überschrift des Beitrages beim Leser der Eindruck erzeugt werde, der Professor habe eine hohe kriminelle Energie. Es werde zudem für die Leser, die das zitierte Dokument nicht kennen, die nicht überprüfbare Behauptung aufgestellt, der Betroffene habe die Namen von Kollegen, ohne dazu autorisiert zu sein, unter einen politischen Aufruf gegen „Hartz IV“ gesetzt. Außerdem werde der falsche Eindruck erweckt, der Politologe habe in mehr als 20 Jahren nicht mehr als neun Veröffentlichungen, deren wissenschaftlicher Gehalt dazu noch in Frage gestellt werde, zustande gebracht. Damit werde von dem Wissenschaftler ein Bild gezeichnet, das ihn zu einem Deppen auf einem Lehrstuhl erkläre. Die Redaktionsleitung der Zeitung erklärt in ihrer Stellungnahme, es sei unstrittig, dass der Politologe gedroht habe, die Hartz IV-Gesetze durch Publizierung von relevanten Personaldaten zu stoppen. Dies gehe aus seinem Strategiepapier hervor. Die Überschrift sei daher sachlich gerechtfertigt und nicht reißerisch. Das Fragezeichen deute die noch nicht vollendete Tatabsicht an. Auch in einem Gespräch mit dem Verfasser des Beitrages habe der Professor nochmals betont, dass er und seine Mitstreiter die Möglichkeit hätten, sich die Hartz IV-relevanten Daten zu besorgen. Unstrittig sei auch, dass der Betroffene die Namen zweier Kollegen auf die Liste gesetzt habe, ohne mit ihnen über ihre Nennung zu sprechen. Ebenfalls korrekt sei, dass auf der Homepage des genannten Instituts ganze neun Publikationen des Wissenschaftlers aufgelistet seien. (2004)