Richtigstellung nach drei Monaten
Meldung über Praxisgebühr ohne Bezug auf Falschdarstellung korrigiert
Unter der Überschrift “Ulla Schmidt frohlockt” kommentiert eine Regionalzeitung die Auswirkungen der Gesundheitsreform. Unter Bezugnahme auf die Praxisgebühr schreibt die Autorin: “Und dass Beamte und Politiker beim Doktor-Hopping eigentlich auch belastet werden sollten, hat man in Berlin erfolgreich vergessen.” Ein Leser hält diese Aussage für falsch und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Wahr sei, dass am 1. Januar 2004 die Änderungen im Gesundheitswesen der gesetzlichen Krankenversicherungen auch in den Beihilfevorschriften für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger in Kraft getreten seien. Bezüglich der Praxisgebühr heiße es darin: “Pro Kalendervierteljahr wird für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten durch den beihilfeberechtigten Angehörigen jeweils ein Betrag in Höhe von 10 Euro von der Beihilfe abgezogen.” Diese Regelung habe er der Redaktion mitgeteilt und daraufhin die Antwort erhalten, dass er selbstverständlich Recht habe. Die danach von ihm angemahnte Korrektur sei jedoch nicht erfolgt. Der stellvertretende Chefredakteur des Blattes räumt ein, dass die kritisierte Passage in dem Meinungsbeitrag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht korrekt gewesen sei. Der Fehler sei jedoch nicht absichtlich gemacht worden, sondern beruhe auf einem Missverständnis der Kollegin beim Lesen der Unterlagen. Eine Woche nach der Veröffentlichung habe die Redaktion das Schreiben des Lesers mit dem Hinweis auf den Fehler erhalten. Eine Richtigstellung habe man auf Grund der inzwischen vergangenen Zeit nicht mehr für sinnvoll erachtet. Drei Monate später habe eine Umfrage unter den Krankenkassen Gelegenheit gegeben, den Tatbestand korrekt wiederzugeben. Der Redaktion sei klar, dass dieses Vorgehen den Richtlinien des Presserats nicht buchstabengetreu entspreche. Man wolle sich jedoch an den Kodex halten und habe deshalb beschlossen, an prominenter Stelle der Zeitung eine wiederkehrende Korrekturspalte einzurichten. (2004)