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Wahlberichterstattung

Kein Hinweis des Landeswahlleiters auf eine Anfechtung der Wahl

Unter der Überschrift „Amtliche Endergebnisse“ berichtet eine Regionalzeitung knapp zwei Wochen nach der Landtagswahl über die Bekanntgabe der amtlichen Endergebnisse durch den Landeswahlleiter. Ein Leser kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Leser nicht darüber unterrichtet werden, dass er die Wahl angefochten habe. Zugleich beklagt er sich über „politische Schweinereien“ aller Art, welche der Öffentlichkeit vorenthalten würden. So seien bei einer Wahlkampfveranstaltung der SPD unter den Augen der Medienvertreter Hartz IV-Plakate der DVU mit Plakaten der SPD überklebt worden. Keiner der Medienvertreter hätte jedoch über diese Straftat berichtet. Wer Zeuge einer Straftat werde und diese nicht zu Anzeige bringe, begehe selbst eine Straftat. Der Chefredakteur des Blattes erklärt in seiner Stellungnahme, der Redaktion sei nicht bekannt gewesen, dass der Beschwerdeführer die Wahl angefochten habe. Man habe keinen entsprechenden Hinweis durch den Landeswahlleiter erhalten. Der Beschwerdeführer habe bereits die Bundestagswahl 2002 angefochten, besitze mittlerweile 20 Ordner mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Anzeigen gegen Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker sowie Beamte. Der Mann, so müsse man es leider ausdrücken, sei stadt- und landesweit als Querulant bekannt. Die Leserbriefredaktion habe im Jahr 2004 dennoch zwei Briefe von ihm veröffentlicht, und zwar nach Rücksprache und Überarbeitung, weil sie in der Rohfassung unverständlich gewesen seien. (2004)