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Zeitungskommentar “verunglückt”

Entlastende Fakten bei Angriff gegen Kommunalpolitiker weggelassen

Eine bayerische Lokalzeitung kommentiert den Ordnungsruf eines Bürgermeisters gegen ein Ratsmitglied. Der Mann hatte sich erkundigt, warum immer ein bestimmter Dokumentenpfad auf Anträgen der CSU in der Fußnote zu finden sei, und den Verdacht geäußert, der in der Verwaltung tätige Kämmerer der CSU würde die Anträge während der Dienstzeit schreiben. Der Autor äußert sein Unverständnis über den Ordnungsruf, da der Fragesteller lediglich versucht habe, die ihm zufallende Kontrollaufgabe auszuführen. Der betroffene Kämmerer, der durch die Frage in Verdacht gerät, während der Dienstzeit privat parteipolitisch tätig zu sein, kritisiert, dass in dem Kommentar die Erklärung des Bürgermeisters zu der Frage nicht veröffentlicht worden sei. Dieser habe nämlich erklärt, er habe die Anträge, die als E-Mails bei ihm eingegangen seien, an den Kämmerer mit der Bitte weitergeleitet, sie auszudrucken. Diese nach Ansicht des Beschwerdeführers für ihn entlastende Aussage werde in der Zeitung nicht mitgeteilt. Stattdessen werde er in Misskredit gebracht. Das Ratsmitglied wendet sich mit seiner Beschwerde an den Deutschen Presserat. Die Redaktionsleitung der Zeitung räumt ein, dass der Beitrag verunglückt sei. Die Veröffentlichung sei um einen entscheidenden Passus gekürzt worden. Der Meinungsbeitrag habe so nicht gebracht werden dürfen. Er – der Redaktionsleiter – habe den Fall mit seinen Kollegen erörtert und den Autor des Beitrages zu einer Mahnung einbestellt. Dieser habe versichert, dass er dem Beschwerdeführer nicht habe schaden wollen, sondern sei der Meinung gewesen, die Debatte in der Sitzung pointiert wiedergegeben zu haben. Die Redaktion habe den Fall erneut und vollständig dargestellt. Sie werde alles tun, solche Fälle künftig zu vermeiden. (2006)