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Gute Laune nach dem Ehrenmord

Junge Frau lehnte sich gegen ihre türkische Familie auf

Unter der Überschrift “Verbrechen im Namen der Ehre” veröffentlicht ein Nachrichtenmagazin einen Beitrag, in dem es um das Urteil gegen drei Türken geht, die ihre Schwester umgebracht haben. Der familiäre Hintergrund wird ebenso dargestellt wie die auf das Urteil folgende öffentliche Diskussion. Mit dem Artikel werden auch Fotos der Geschwister des Opfers abgedruckt. Von einer Schwester des Opfers ist die Rede, die sich künftig um das Kind der Getöteten kümmern werde. Der Beschwerdeführer wendet sich an den Deutschen Presserat, weil Familienangehörige von Opfer und Tätern im Bild gezeigt werden. Die Abbildung verletze deren Persönlichkeitsrechte. Auch die Abbildung des Opfers mit voller Namensnennung hält der Beschwerdeführer für unzulässig. Die Rechtsvertretung des Magazins rechtfertigt die Veröffentlichung des Fotos mit mehreren Familienangehörigen und Freunden des Opfers. Es sei kurz nach dem Urteil gegen die drei Brüder aufgenommen worden. Dass diese auf dem Bild beste Laune demonstrierten, mache deutlich, dass die Ermordung der Schwester bei der Familie offenbar zu keiner sichtbaren Trauer geführt habe. Der Beitrag, so die Rechtsvertretung des Magazins weiter, habe sich über das konkrete Beispiel hinaus mit den so genannten Ehrenmorden befasst, für die dieser Fall exemplarisch das überragende öffentliche Interesse an diesem Thema beweise. Zum Foto des Opfers verweist das Magazin auf die Besonderheiten dieses Falles. Dadurch, dass das Opfer auf dem Foto als fröhliche junge Mutter gezeigt werde, die sich äußerlich nicht von jungen europäischen Durchschnittsfrauen unterscheide, komme deren Lebenseinstellung für den Leser nachvollziehbar zum Ausdruck. Im Vergleich mit dem Bild ihrer Schwestern, die beide ein Kopftuch trügen, werde klar, dass sich eine junge Frau den Vorgaben ihrer Familie widersetzt habe. Die getötete junge Frau sei zum Symbol für die Opfer so genannten Ehrenmorde geworden und damit eine zeitgeschichtliche Person von überragendem öffentlichem Interesse. Diese Einschätzung teilten auch andere Medien. (2006)