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Vorwürfe von dritter Seite

Kritik an einer Musikband wurde von Lesern richtig gestellt

Eine Lokalzeitung stellt fest, das Sommerfest, das unter dem Motto „Illuminöhr“ als Stadtzeichen-Projekt veranstaltet worden ist, sei in die Kritik geraten. Manchen Besuchern sei die Illumination zu dürftig gewesen. Und die Mitglieder einer Band sollen sich als Satanisten geoutet haben. Eine Redakteurin des Blattes interviewt den Stadtbaumeister als einen der Organisatoren. Sie fragt, ob es zutreffe, dass eine der Bands satanische Musik gespielt und Kinder im Publikum sogar aufgefordert habe, das Satanszeichen mitzumachen. Der Gesprächspartner räumt ein, dass er entsprechende Hinweise erhalten habe und diese sehr ernst nehme, da solche Musikbeiträge nicht im Sinne der Veranstalter seien. Man werde die Hinweise überprüfen. In der Annahme, dass diese stimmen, bedauere man den Auftritt der Band außerordentlich. Ein nochmaliger Auftritt der Musiker komme natürlich nicht in Frage. Auf die zusätzliche Frage, wie es geschehen konnte, dass eine solche Band verpflichtet wurde, und wie ähnliches künftig verhindert werden könne, erklärt der Interviewte, die Band sei bei einem Casting entdeckt worden, den Veranstaltern aber persönlich leider nicht bekannt gewesen. In Zukunft werde man nur persönlich bekannten Bands oder Bands mit positiven Referenzen Auftritte ermöglichen. Ein Leser des Blattes, der die betroffene Musikgruppe kennt, wendet sich an den Deutschen Presserat und wirft der Zeitung mangelnde Recherche vor. Die Sängerin der Band habe die Besucher zum Abrocken durch Zeigen des Rockergrußes (Faust geballt, Zeigefinger und kleiner Finger nach vorne ausgestreckt) animiert. Eine Besucherin habe sie mit dem Satansgruß (Faust geballt, kleiner Finger und Daumen gestreckt) verwechselt und in einem Leserbrief an die Zeitung der Band Satanismus vorgeworfen. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die Autorin es versäumt hat, die Band um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu bitten. Obwohl auch der interviewte Stadtbaumeister die Vorwürfe des Satansgrußes nicht eindeutig bestätige, fahre die Redakteurin fort, in der nächsten Frage der Band Satanismus zu unterstellen. Damit habe sie die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei die Unterstellung des Satanismus eine Beleidigung im Sinne der Ziffer 9 des Pressekodex. Der Redaktionsleiter der Zeitung betont in seiner Stellungnahme, in der redaktionellen Berichterstattung sei nie behauptet worden, die genannte Band habe satanische Zeichen verwandt. Erst als ein Leserbrief mit unterschiedlichen Interpretationen des Auftritts eingegangen sei, habe man es als eine journalistische Pflicht angesehen, die Meinung des Veranstalters einzuholen. Die sei in Form des veröffentlichten Interviews geschehen. Dabei habe man Behauptungen nicht als Tatsachen dargestellt. Im Nachgang zu dem Interview habe man auch alle diejenigen Leserbriefe unverändert abgedruckt, in denen die Band gegen den Vorwurf satanischer Zeichen in Schutz genommen worden sei. Auch ein Leserbrief, in dem sich eine Leserin für ihren Vorwurf entschuldigt habe, sei veröffentlicht worden. (2004)