“Verbrecher” als Adelsprädikat
Vermeintliche Beschimpfungen über Hochseesegler waren nett gemeint
Ein Fachblatt druckt unter der Überschrift “Die Sehnsucht-Verwalter” eine Reportage über eine Seglervereinigung. Darin wird berichtet, dass der Club in seinen Anfängen wie ein Geheimbund angemutet habe. Ein Weltumsegler wird zitiert: “Man habe etwas gehört, aber niemand habe etwas Genaues gewusst”. Auch der Ehrenvorsitzende kommt mit dem Zitat zu Wort: “Die Gründung…(des Clubs)… war eine Schnapsidee. Das Dutzend Mitglieder, das …(der Club)… am Anfang hatte, das waren alle Verbrecher”. Diese Anmerkung findet sich auch fettgedruckt in großer Schrift im Text eingeklinkt. Der Sohn eines inzwischen verstorbenen Gründungsmitglieds sieht dessen Persönlichkeitsrechte durch den Abdruck des Zitats verletzt. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur des Fachblattes beruft sich auf die Schilderung glaubwürdiger und kompetenter Zeitzeugen. Aus deren Sicht seien die Gründungsmitglieder außerordentlich sympathische Leute gewesen, aber auch “weltfremde Spinner”, “zweifelhafte Individuen”, und “Anarchisten”. Über den Club urteilten die Zeitzeugen, es habe sich um einen “Geheimbund” und eine “suspekte Vereinigung” gehandelt. Auch diese Begrifflichkeiten, so der Chefredakteur weiter, hätten ihre Berechtigung. Aus damaliger Sicht sei das Hochseesegeln eine äußerst exotische Beschäftigung gewesen. Der unbändige Pioniergeist der Gründer sei in diesem Kontext sehr trefflich und voller Respekt transportiert worden. Die beanstandete Passage sei im Interview so bildhaft formuliert worden. Aus dem Zusammenhang erschließe sich eindeutig, dass die Aussage nicht wörtlich gemeint war. (2006)