Ein Foto vom “Flur des Bösen”
Lebenslang Verurteilter sieht sein Persönlichkeitsrecht verletzt
Kinderschänder und Frauenmörder sind in einer JVA auf ein und demselben Flur untergebracht – Thema für eine Boulevardzeitung, die über den Fall unter der Überschrift “Flur des Bösen” berichtet. In dem Artikel ist vom sichersten Gefängnis Deutschlands die Rede, in dem 220 Schwerverbrecher einsitzen, davon 120 “Lebenslängliche”. Schwerpunktmäßig wird über die so genannte “Station B-Ost” berichtet, in deren Zellen 14 Mörder und Kinderschänder untergebracht sind. Darunter befänden sich auch der Beschwerdeführer und zwei weitere mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen und Alter genannte Straftäter. Ein Foto zeigt den Flur, von dem die Zellen der beschriebenen Häftlinge abgehen. Drei Zellen sind mit den Ziffern 1 bis 3 nummeriert, so dass die entsprechend gekennzeichneten Fotos der Häftlinge den Zellennummern zugeordnet werden können. Kein Foto ist gepixelt. Der Beschwerdeführer bemängelt Angaben der Zeitung zu seiner Bestrafung. So sei er wegen Mordes in Verdeckungsabsicht bezüglich “irgendeiner gearteten Sexualtat” zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden und habe nicht, wie der Artikel darstellt, versucht, sein Opfer zu vergewaltigen. Die Darstellung als Vergewaltiger sei beleidigend. Zudem habe die Zeitung durch die Abbildung des Zellenflurs personenbezogenes Datenmaterial veröffentlicht. Die Rechtsvertretung der Zeitung rechtfertigt die Veröffentlichung mit einem besonderen Berichterstattungsinteresse. Als sicherste JVA Deutschlands stehe dieses Gefängnis im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dort seien schlimmste Kinderschänder und Mörder inhaftiert. Auf diesen Aspekt gehe der Bericht mit der gebotenen Distanz ein. Die Zeitung weist darauf hin, dass der Beschwerdeführer bereits aus dem Text erkennbar war. Außerdem sei der Text vom zuständigen Landesjustizministerium autorisiert worden. Mit der Bildveröffentlichung werde nicht in die Persönlichkeitsrechte des Inhaftierten eingegriffen. (2006)