Besonderer Bildschutz auch am Strand
Zeitung veröffentlichte Foto von Prinzessin Stéphanies Tochter
Eine Regenbogen-Zeitschrift berichtet unter der Überschrift “Stéphanie von Monaco – Also doch! Mit neuen, üppigen Formen zurück zum Ex-Mann” mit diversen Strand-Fotos über die Prinzessin. In dem Artikel heißt es: “Die Skandal-Prinzessin und Daniel Ducruet kommen sich trotz aller Dementis immer näher – und das nicht nur wegen der gemeinsamen Kinder.” Der Artikel ist mit Bade-Fotos der beiden bebildert. Auf einem Foto (“Ganz zärtlich nimmt Ducruet Tochter Pauline in die Arme”) ist das Kind Pauline (12) zu erkennen. Der Beschwerdeführer moniert, dass das Kind im Bild gezeigt wird. Dabei sei dessen Gesicht deutlich zu erkennen. “Es ist zweifelhaft, ob ein Einverständnis der Eltern vorlag, da es sich wahrscheinlich um versteckt aufgenommene Paparazzi-Bilder handelt”. En höheres Informationsinteresse der Öffentlichkeit sei nicht gegeben und Personen der Zeitgeschichte dürften ohne Erlaubnis nicht in ihrem privaten Umfeld fotografiert werden, meint der Professor, der den Deutschen Presserat anruft. Die Chefredaktion der Zeitschrift teilt mit, dass sie kritisch über den gemeinsamen Auftritt der Prinzessin mit ihrem geschiedenen Mann berichtet habe. Nachdem die Ehe und die anschließende Trennung der Prinzessin und Daniel Ducruets seinerzeit viel Staub aufgewirbelt hätten, sei das jetzige Wiedersehen ein zeitgeschichtliches Ereignis, über das die Zeitschrift nicht nur hatte berichten dürfen, sondern dies tun müssen. Der Verdacht, das Blatt habe auf Paparazzi-Fotos zurückgegriffen, entbehre jeder Grundlage, da sich das Geschehen an einem öffentlichen Strand abgespielt habe. (2006)