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Nicht allein an Rechtsbegriff gebunden

Begriff “Mörder” in diesem Fall keine Vorverurteilung

Eine Boulevardzeitung titelt “Mosis Mörder – Die Geliebte spricht über die Tatnacht”. Die Zeitung berichtet über den Auftritt der Frau vor Gericht und schreibt: “Gestern sagte im Mosi-Prozess die Freundin Maria G. des Mörders Herisch A. aus”. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – moniert eine Verletzung der Ziffer 13 des Pressekodex. Auch wenn der Angeklagte ein Geständnis abgelegt habe, bestehe noch keine rechtskräftige Verurteilung. Somit liege eine Vorverurteilung vor. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Zeitung hat zu dieser Beschwerde keine Stellungnahme abgeben. (2005)