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Streit um eine kunstvolle Holzdecke

Zeitung spricht von “Unterschlagung” und “Kunst-Klau”

Unter den Überschriften “Hat er ein wertvolles Stück Holz unterschlagen?”, “Kunst-Klau - …überführt Politiker!” sowie “Herr Stadtrat, warum sagen Sie nichts mehr?” berichtet eine Boulevardzeitung über den Verbleib einer kunstvoll geschnitzten Holzkassettendecke. Die Zeitung wirft dem Beschwerdeführer vor, diese Decke aus einem versteigerten und unter Denkmalschutz stehenden Haus entfernt und im eigenen Haus aufgehängt zu haben. Dies wird als “Unterschlagung” und “Kunst-Klau” bezeichnet. Die Zeitung beruft sich auf eine Anzeige des Landesdenkmalamtes sowie ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Der Beitrag ist mit einem von außen aufgenommenen Foto illustriert, auf dem die Kassettendecke in einem Haus des Beschwerdeführers zu sehen sein soll. Dieser lässt sich durch einen Anwalt vertreten. Er wehrt sich gegen den von der Zeitung erweckten Eindruck, er habe das Werk gestohlen oder unterschlagen. Die Decke sei nicht verschwunden, da alle Beteiligten wüssten, wo sie sich befinde. Der Beschwerdeführer habe auch der Zeitung gegenüber niemals geleugnet zu wissen, wo das Werk abgeblieben sei. Das angegebene Haus gehöre nicht dem Beschwerdeführer. Es liege kein Diebstahl oder eine Unterschlagung vor, da juristisch ein rechtmäßiger Besitz und Eigentumsübergang an den Beschwerdeführer erfolgt sei. Die Zeitung wisse auch, dass die Berichterstattung falsch gewesen sei. Sie habe dem Mandanten gegenüber eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, weigere sich jedoch gleichwohl, die Wahrheit zu schreiben. Der Stadtrat wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Es sei strittig, ob der Beschwerdeführer mitgeteilt habe, wo sich die Kassettendecke befinde. Er habe vielmehr geleugnet zu wissen, wo die Decke nunmehr sei. Hierbei handle es sich um den Schwerpunkt der Beschwerde. In Bezug auf kleinere Ungenauigkeiten, die die tatsächliche Eigentumslage an den im Artikel genannten Immobilien betreffen, habe die Zeitung eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Bezeichnung Kunst-Klau hält die Zeitung für vertretbar und weist auf das eingeleitete Ermittlungsverfahren hin.