Zeichnung der verhungerten Jessica
Auf das Problem der Vernachlässigung von Kindern hingewiesen
Unter der Überschrift “Pflichtuntersuchungen für alle Kinder” veröffentlicht eine Boulevardzeitung einen Beitrag über den Vorschlag, Kleinkinder künftig regelmäßig Pflichtuntersuchungen zu unterziehen. Anlass waren einige Fälle von Misshandlungen und Vernachlässigungen an Kindern. Dem Beitrag beigestellt sind das Porträtfoto eines kleinen Jungen (Tim) sowie die Zeichnung der Leiche eines völlig abgemagerten Mädchens namens Jessica. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Bild der verstorbenen Jessica einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex. Die Veröffentlichung des Leichenbildes hätte unterbleiben müssen. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass es sich bei dem veröffentlichten Bild der kleinen Jessica nicht um ein Foto, sondern um eine Zeichnung handle. Diese Zeichnung sei der Redaktion von den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt worden, um die Öffentlichkeit über den Grad der Vernachlässigung zu informieren. Die Redaktion habe die Fälle zum Anlass genommen, um eindringlich auf die Notwendigkeit von Pflichtuntersuchungen für Kinder hinzuweisen. Es habe nach ihrer Auffassung ausgereicht, das Foto von Tim und die Zeichnung von Jessica zu veröffentlichen, um dem Leser anhand dieser Aufsehen erregenden Fälle zu verdeutlichen, was der Anlass für die Berichterstattung war. Ein gleichzeitig veröffentlichter Kommentar habe nochmals deutlich die Intention der Berichterstattung unterstrichen. Es gehe nicht um die sensationelle Darstellung von Gewalt an Kindern, sondern darum, wie diese zu verhindern sei. (2005)