Eine Entschuldigung reicht nicht aus
Zeitung verwendet Schulklassenfoto zweimal in unterschiedlichem Kontext
Ein aus dem Jahr 2002 stammendes, damals im Zusammenhang mit einer Spendenaktion anlässlich des Weltkindertages veröffentlichtes Foto einer Grundschulklasse und ihrer Lehrerin wurde von einer Boulevardzeitung Jahre später erneut verwendet. In der letzten Veröffentlichung ist das Foto einem halbseitigen Bericht über Ergebnisse der jüngsten Pisa-Studien beigestellt. Der Bericht ist überschrieben mit “Pisa-Schock – So dumm sind unsere Kinder”. Im Bildtext heißt es: “Kinder in der Grundschule der …-Schule hoffen, dass Niedersachsens Bildung besser wird. Im Pisa-Test landete das Land im Mittelfeld”. Der Elternbeirat der genannten Schule ruft den Deutschen Presserat an. Er bringt vor, dass die Zeitung weder die Zustimmung der Kinder bzw. deren Eltern, noch die der Lehrerin zur Veröffentlichung des alten Fotos im Zusammenhang mit dem jetzt veröffentlichten Pisa-Bericht eingeholt habe. Schon die vorherige Veröffentlichung des Fotos sei ohne das Einverständnis der Betroffenen abgedruckt und schon damals zweckentfremdet worden. Die Rechtsabteilung der Zeitung räumt ein, dass es die Redaktion versäumt habe, das Einverständnis von Eltern und Schule zum Abdruck des Fotos einzuholen. Es habe nicht die Absicht bestanden, die abgebildeten Schüler als “dumm” zu bezeichnen. Obwohl der Redaktionsleiter zwischenzeitlich brieflichen Kontakt aufgenommen und um ein persönliches Gespräch mit dem Schulelternbeirat gebeten habe, habe dieser den Weg der Beschwerde beim Presserat beschritten. (2005)