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Terrorverdächtige nicht vorverurteilt

Bericht über die mutmaßlichen Haupttäter des 11. September 2001

“Terror – Heute vor fünf Jahren bekam das Gauen ein neues Gesicht”. Unter dieser Überschrift erinnert eine Zeitung an die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington. Folgende Passage ist in dem Beitrag enthalten: “Mohammed Atta, Terrorpilot und Kopf der Anschläge vom 11. September, wohnte hier mit dem Terror-Logistiker Said Bahaji und ihrem Komplizen Ramsi Binalschib”. Der Beschwerdeführer sieht eine Vorverurteilung von Bahaji und Binalschib. Ihre Täterschaft sei noch nicht festgestellt, weil sie noch nicht rechtskräftig verurteilt seien. Der Beschwerdeführer teilt mit, zwar habe Binalschib angeblich seine Beteiligung an den Anschlägen bei Verhören gestanden. Da jedoch nach Richtlinie 13.1 des Pressekodex auch bei einem Geständnis bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte, liege eine Vorverurteilung vor. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Rechtsabteilung der Zeitung zufolge stehen die Namen der beiden Verdächtigen ganz oben auf der Liste der meistgesuchten Personen. Binalschib sei mittlerweile festgenommen worden; Bahaji werde noch gesucht. Die den Verdächtigen zur Last gelegten Delikte seien so schwerwiegend, dass die Beschreibungen als “Terrorlogistiker” und “Komplize” keine Vorverurteilung im Sinne des Pressekodex seien. (2006)