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“Endlich hat sie einen Papa”

Zeitschrift veröffentlicht Foto einer unehelichen Grimaldi-Tochter

Eine Zeitschrift aus dem Segment des Regenbogens berichtete unter der Überschrift “Willkommen, kleine Grimaldi!” über das Ergebnis eines Kampfes um die Vaterschaftsanerkennung. Im Text ist die Passage enthalten: “Endlich hat sie einen Papa: Trotzdem wird Jazmin Grace Grimaldi nicht Prinzessin”. Illustriert ist der Artikel mit einem Foto der Vierzehnjährigen. Der Beschwerdeführer sieht in dem Beitrag einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Die Minderjährige sei keine Person der Zeitgeschichte. Da sie auf dem Foto zu erkennen ist, komme dies einer Verletzung der Privatsphäre gleich. Er vermag auch kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung zu erkennen. Bisher sei das Mädchen – ob uneheliches Kind des Fürsten von Monaco oder nicht – keine von sich aus in der Öffentlichkeit in Erscheinung getretene Person des Zeitgeschehens. Durch die Veröffentlichung würden die Rechte einer Minderjährigen missachtet. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift gibt an, das Blatt habe das Bild von einer international tätigen Fotoagentur erworben. Die Redaktion habe keinen Hinweis darauf gehabt, dass das Bild nicht zur Veröffentlichung frei gewesen sei. Dabei sei der Zeitschrift an der Wahrung der Persönlichkeitsrechte gerade bei Minderjährigen besonders gelegen. Sie achte streng darauf, Bilder von Minderjährigen nur dann zu veröffentlichen, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliege bzw. die Fotos freigegeben seien. Im vorliegenden Fall habe die Redaktion keinen Anlass gesehen, daran zu zweifeln. Die Rechtsvertretung sieht ein berechtigtes öffentliches Interesse an den Nachkommen des Fürsten Albert von Monaco. Deshalb habe das Blatt nicht gegen die Persönlichkeitsrechte von Jazmin Grace Grimaldi verstoßen. Sollte ein Missverständnis vorliegen und die junge Dame mit der Veröffentlichung des Fotos nicht einverstanden sein, bedauert die Zeitschrift den Vorfall. Insgesamt hält sie die Beschwerde jedoch für unbegründet. (2006)