Rezensenten als “Erfinder” bezeichnet
Angegriffener spricht von “böswilligem Missverständnis”
Eine Zeitschrift befasst sich mit dem Autor einer Buchrezension, die zuvor schon den Presserat beschäftigt und einen Hinweis nach sich gezogen hatte. Das Blatt bezeichnet den Rezensenten als “Erfinder”, unterstellt falsche Tatsachenbehauptungen und fordert eine Rüge wegen des Vorwurfes gegen den Buchautor, dieser arbeite mit erfundenen Zitaten. Der Angegriffene wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Bezeichnung “Erfinder” bezeichnet er als böswilliges und absichtsvolles Missverständnis. Der in der Zeitschrift benutzte Begriff “Rüge” suggeriere einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex. Die Redaktion der Zeitschrift teilt mit, sie habe der Beschwerde entnommen, sie habe über eine Entscheidung des Deutschen Presserats ungenau berichtet. Der Mitarbeiter, der die falsche Formulierung geliefert habe, bedauere ebenso wie die Redaktionsleitung, dass diese Meldung im Blatt erschienen sei. Das Blatt bot gleichzeitig an, sich wegen einer Richtigstellung mit dem Beschwerdeführer zu verständigen. Die Beteiligten konnten sich im weiteren Verlauf nicht auf eine Korrekturmeldung einigen. (2006)