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Mit Krankheit offensiv umgegangen

Boulevardzeitung hat Persönlichkeitsrechte nicht verletzt

Unter der Überschrift “Deutschlands jüngste Bischöfin (48), Krebs – Heute Brust-OP!” berichtet eine Boulevardzeitung über die Krankheit einer Prominenten. Ein Leser des Blattes wendet sich gegen die Schlagzeile, die nach seiner Auffassung gegen die Menschenwürde verstößt und das Privatleben und die Intimsphäre der Frau missachtet. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung des Blattes beruft sich auf eine Absprache mit der Patientin, die mit dem Inhalt und auch mit der Art der Berichterstattung einverstanden gewesen sei. Auch die Zitate seien von ihr autorisiert worden. Die Zeitung erinnert daran, dass die Bischöfin ihre Erkrankung selbst über eine Agentur an die Öffentlichkeit gebracht habe. Bereits nach ihrer Genesung habe sie mehrere Interviews gegeben. (2006)