Der “Killer” war nicht der Täter
Unschuldsvermutung auch im Falle eines Geständnisses
Die Tötung einer minderjährigen Schönheitskönigin in den USA und den Fahndungserfolg macht eine Boulevardzeitung zum Thema. Überschrift: “Er hat die kleine Schönheits-Königin ermordet”. Sowohl die Print- als auch die Online-Ausgabe nennen den mutmaßlichen Täter “Mörder” und “Killer” bzw. “Killer”. Ein Leser des Blattes kritisiert diese Bezeichnungen, obwohl DNA-Analysen den Vorwurf gegen den Tatverdächtigen nicht bestätigen. Im Online-Artikel heißt es, die DNA-Anlayse des Mannes müsse noch ausgewertet werden. Außerdem werde als feststehend berichtet, dass der mutmaßliche Täter seinem Opfer den Schädel eingeschlagen und es erdrosselt habe. Der Leser wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach geständige Täter als solche bezeichnet werden dürfen. Nach einer Agenturmeldung habe der mutmaßliche Täter gestanden, am zweiten Weihnachtstag des Jahres 1996 das damals sechs Jahre alte Mädchen im Keller seines Elternhauses im US-Bundesstaat Colorado ermordet zu haben. In der Meldung habe es geheißen, er habe über Informationen verfügt, die nur der Mörder habe wissen können. Entsprechend habe die Redaktion den Printbeitrag verfasst. Nachdem sich auf Grund einer DNA-Analyse herausgestellt habe, dass er gelogen und das Geständnis erfunden habe, sei auch dies berichtet worden. (2006)