Über sexuellen Missbrauch spekuliert
Entführte Wienerin bei grausamen “Spielchen” gefilmt und fotografiert?
Ein Magazin berichtet unter der Überschrift “Neue Freiheit, neuer Verdacht” über Ermittlungsergebnisse im Fall der acht Jahre lang von einem Entführer in Gefangenschaft gehaltenen jungen Wienerin. Das Blatt behauptet, dass der Täter das Mädchen bei grausamen “Spielchen” gefilmt und fotografiert haben soll, um damit Geld zu machen. Es gebe Hinweise, dass der Täter mit seinem Opfer in der Sado-Maso-Szene verkehrt habe. Nach Informationen der Zeitschrift sei die junge Frau mit Handschellen gefesselt, geschlagen und gedemütigt worden. Eine Leserin sieht die Menschenwürde und Intimsphäre des Entführungsopfers verletzt, indem über seinen sexuellen Missbrauch spekuliert werde. An dieser Art der Berichterstattung bestehe kein öffentliches Interesse. Da das Blatt keine nachvollziehbare Quellenangabe gemacht habe, verstoße es gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Sie wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung des Magazins rechtfertigt die Berichterstattung damit, dass die Polizei zum Zeitpunkt der Berichterstattung Spuren nachging, die vermuten ließen, dass der Entführer Mitwisser gehabt haben könnte. Der Stand der Ermittlungen sei wahrheitsgetreu wiedergegeben worden. Das Blatt sei – so die Rechtsvertretung weiter – seiner Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit nachgekommen. Die außergewöhnliche Tat sei ebenso wie der Stand der Ermittlungen von öffentlichem Interesse. Die Redaktion habe nach Abschluss sorgfältiger Recherchen lange darüber diskutiert, ob und in welchem Umfang die Informationen zu veröffentlichen seien. Man habe sich entschieden, dass die Leser ein Recht hätten zu erfahren, warum die Ermittlungen trotz des Todes des Entführers noch nicht abgeschlossen seien. Auch wenn die Berichterstattung über den Missbrauchsverdacht in die Intimsphäre der jungen Frau eingreife, liege doch eine Verletzung derselben nicht vor. Die Darstellung des Verdachtsmoments sei sehr behutsam erfolgt. Man habe sich bewusst dazu entschlossen, nicht alle vorliegenden Informationen zu veröffentlichen. Andere Medien seien da weiter gegangen. Die Quellen des Beitrages seien durch die groß gedruckte Unterzeile der Überschrift hinreichend offen gelegt. Danach habe die Polizei in Wien entsprechende Spuren verfolgt. Bei Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Entführungsopfers habe die Redaktion berücksichtigt, dass sich dieses selbst an die Medien gewandt habe. Sie habe dabei ihre Version der Wahrheit verkauft. Es sei jedoch Aufgabe der Presse, umfassend zu berichten und die Berichterstattung nicht “auf eine Wahrheit” zu stützen. (2006)