Lokalpolitiker ironisch beim Vornamen genannt
Beschwerdeführer sieht sich als “kleinen dummen Jungen” diffamiert
Eine Regionalzeitung berichtet über die Vorbereitungen zur Bürgermeisterwahl in einer Kleinstadt. Danach werde der bisherige Amtsinhaber wieder antreten und dabei von einem Mitstreiter, der hier als Beschwerdeführer auftritt und den Deutschen Presserat anruft, unterstützt. Dieser habe laut Bericht ebenfalls Ambitionen gehabt, zu kandidieren. Er wird als “Dozent” bezeichnet und sowohl im Bericht als auch in einem Kommentar beim Vornamen genannt. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass ihn die Zeitung als “kleinen, dummen Jungen” diffamiere. Mit der Nennung werde den Lesern suggeriert, er sei ein unreifer Bengel. Der das Thema bearbeitende Redakteur habe schon vorher in anderen Beiträgen versucht, seine Ehre öffentlich in Frage zu stellen. Die Chefredaktion schildert die Begleitumstände der monierten Beiträge. Darin kommt zum Ausdruck, dass zwischen dem Kommunalpolitiker und dem Redakteur ein tief greifendes Zerwürfnis bestehe. Der Kommentar sei naturgemäß durch eine subjektive Einschätzung geprägt. Bei dem nachrichtlichen Beitrag berufe sich der Redakteur auf die Faktenlage. Dabei müsse der Beschwerdeführer eingestehen, dass er bei der Kandidatenaufstellung für das Bürgermeisteramt eine persönliche Niederlage erlitten habe. Dies habe die Redaktion berichtet. Die Quelle ihrer Erkenntnisse habe sie offen gelegt. (2006)