Bericht über ein lokales Info-Netz
Betroffener weist alle veröffentlichten Vorwürfe zurück
Unter der Überschrift “Informanten bei Bank und Behörden” berichtet eine Regionalzeitung über Verbindungen zwischen dem Beschwerdeführer (Geschäftsführer einer Immobilienfirma) und einem angeblichen Informantennetz, in dem auch die Bürgermeisterin der Stadt eine Rolle spiele. Bei ihren Aussagen beruft sich die Zeitung auf einen Zeugen aus dem Umfeld des Geschäftsführers, der anonym bleiben wolle, aber gegenüber der Zeitung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben habe. Dieser Zeuge habe mitgeteilt, dass die Bürgermeisterin zu einem Netz erstklassiger Informanten in der Stadt gehöre, die den Geschäftsführer exklusiv mit Informationen über den örtlichen Immobilienmarkt versorgten. Unter Berufung auf den Zeugen schreibt die Zeitung, dass dieser von dem Immobilienkaufmann selbst erfahren habe, dass es ihm ein Leichtes sei, Kontostände von Mitbewerbern und Kunden zu erfahren. Auch habe der Geschäftsführer exzellente Kontakte zu Betriebsprüfern beim Finanzamt. Einer der Betriebsprüfer habe dem Geschäftsführer Einblick in Datensätze auf seinem Laptop gegeben; einen anderen habe der Kaufmann zu einem Bordellbesuch eingeladen. Am Ende des Beitrages heißt es, der Zeitung sei ein weiterer Zeuge bekannt, der versichert habe, dass der Immobilienkaufmann die Bürgermeisterin im Wahlkampf mehr unterstützen werde als andere Kandidaten. Beide – die Bürgermeisterin und der Geschäftsführer – hätten gegenüber der Zeitung aber immer bestritten, dass Gelder oder ähnliches zur Wahlkampfhilfe geflossen seien. Der Immobilienkaufmann ruft den Deutschen Presserat an. Seine Rechtsvertretung sieht in der Berichterstattung eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, da er keine Person des öffentlichen Lebens sei. Die Darstellungen seien ehrverletzend und falsch. So sei die Bürgermeisterin keine Informantin des Beschwerdeführers. Es sei auch nicht korrekt, dass ein Bankmitarbeiter ihm Zugang zu Kundendaten verschaffe. Er erhalte auch keine Informationen von Betriebsprüfern des Finanzamtes. Auch die Sache mit dem Bordellbesuch sei falsch. Der Beschwerdeführer sei zu den Vorwürfen nicht gehört worden. Die Chefredaktion teilt mit, der Geschäftsführer sei bereits vor Monaten fristlos entlassen worden. Zahlreiche Informanten, die sich mittlerweile auch gegenüber der Staatsanwaltschaft offenbart hätten, hätten der Zeitung diverse Hintergründe und Fakten zu dem Thema erläutert. Entsprechende Aussagen lägen der Zeitung schriftlich vor. In keiner Phase der Berichterstattung habe einer der Beteiligten versucht, eine Gegendarstellung zu erwirken. Im Gegenteil sei die Redaktion von einer Rechtsanwältin aufgefordert worden, die Namen der Informanten preiszugeben. Das spreche für sich. (2006)