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Überspitzte Überschrift ist zulässig

Das Sudetenland als “mustergültigen Nazi-Gau” bezeichnet

Unter der Überschrift “Sudetenland als ´mustergültiger´ Nazi-Gau” berichtet eine Regionalzeitung über eine Veranstaltung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zum Thema “Frieden mit Tschechien”. Ein Referent äußert die Ansicht, “das Sudentenland ist in mehrfacher Hinsicht ´mustergültig´ gewesen. Sowohl bei der Vertreibung der dort ansässigen Juden als auch bei den NS-Mitgliederzahlen ist man weit über dem Durchschnitt ´erfolgreich´ gewesen. Dies gilt auch für ´die Befreiung des Volkskörpers´ von Behinderten durch Zwangssterilisation und Euthanasie”. Die Überschrift ist reißerisch und falsch, meint ein Leser, der sich an den Deutschen Presserat wendet. Die Sudetendeutschen würden dadurch diskriminiert. In einem Offenen Brief an die Zeitung habe er den Sachverhalt revidieren wollen. Die Veröffentlichung des Briefes sei jedoch verweigert worden. Die Chefredaktion der Zeitung, teilt mit, der Bericht gebe die Aussagen eines GEW-Referenten wieder, die in der Zeitung sehr gewissenhaft dargestellt worden seien. Dennoch sei klar gewesen, dass die Aussage Reaktionen nach sich ziehen werde. Die Zeitung habe bereits mehrere kritische Stimmen in Leserbriefen zu Wort kommen lassen. Mit den Vertriebenen vor Ort sei abgesprochen worden, dass sie im Rahmen ihrer Hauptversammlung ebenfalls zu der Veranstaltung noch einmal Stellung nehmen könnten. Die dabei geäußerte Haltung sei mittlerweile ausführlich wiedergegeben worden. (2005)