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Vergütungsdetails korrekt berichtet

Unkorrektheiten in der Berichterstattung nicht zu erkennen

Die Printausgabe einer Nachrichtenagentur schildert die Auseinandersetzung zwischen einer TV-Produktionsgesellschaft und einem Fernsehproduzenten. Der Autor berichtet, das Unternehmen wolle die gerichtlich angeordnete Weiterbeschäftigung des Produzenten nicht akzeptieren. Gegen ein entsprechendes Arbeitsgerichtsurteil werde nach der Auskunft eines Firmensprechers Berufung eingelegt. In dem Artikel werden die an den Fernsehschaffenden zu zahlende Nachzahlung, sein Gehalt, eine Dienstwagennutzung, eine Sondervergütung und eine „variable Tantieme“ mit präzisen Summen genannt. Der Fernsehproduzent wendet sich gegen die Veröffentlichung. Schon die Überschrift, in der davon die Rede ist, dass die TV-Gesellschaft gegen den Produzenten in Berufung gehe, sei nicht korrekt. Die Gesellschaft habe mehrmals erklärt, dass sie dem Urteil des Arbeitsgerichts folgen werde. Gleichwohl werde das Urteil juristisch überprüft. Der Produzent, der den Deutschen Presserat einschaltet, weist darauf hin, dass die Produktionsfirma ihn drei Wochen vor der Veröffentlichung mit einer großen TV-Produktion beauftragt habe. Er bemängelt, dass diese Information in dem Beitrag fehle. Die Wiedergabe der Einkünfte sei nicht korrekt. Es handele sich zudem um höchstpersönliche Daten. Der Beschwerdeführer vermag nicht zu erkennen, inwieweit diese für eine breite Öffentlichkeit interessant sein sollten. Hier seien seine Persönlichkeitsrechte verletzt worden. Die Chefredaktion des Pressedienstes stellt fest, die Gehalts- und sonstigen Vergütungsangaben seien erst nach sorgfältiger Abwägung von Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse veröffentlicht worden. Diese Angaben entstammten der schriftlichen Urteilsbegründung des Amtsgerichts, die das Gericht der Agentur zur Verfügung gestellt habe. Der Beschwerdeführer habe Gesprächsangebote des Autors stets abgelehnt und die im Artikel gemachten Angaben in seinem Beschwerdebrief an den Pressedienst auch nicht klargestellt. (2006)