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Zeitung: „Masche der Sinti und Roma“

Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit von Straftäterinnen diskriminierend

„Trickbetrügerinnen auf der Flucht von Polizei geschnappt“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung von zwei Frauen, die versucht hatten, einem Rentner an dessen Haustür Geld aus seiner Börse zu stehlen. Die Zeitung spricht von einer „Masche der Sinti und Roma“. Der Zentralrat dieser Bevölkerungsgruppe sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex in Verbindung mit Richtlinie 12.1. Darin ist die Diskriminierung von ethnischen Minderheiten definiert. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, in dem beanstandeten Beitrag werde wahrheitsgemäß ein tatsächlicher Vorfall geschildert. Im Nachhinein habe die Redaktion jedoch festgestellt, dass sie auf den Hinweis „Sinti und Roma“ hätte verzichten können. Sie werde künftig in dieser Hinsicht zurückhaltender formulieren. (2006)