„Klau-Kids“ beim ethnischen Namen genannt
Bande schickt Kinder und Jugendliche auf Einbruchstour
Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Klau-Kids auch für 400 Einbrüche missbraucht“ über die polizeilichen Ermittlungen gegen eine Bande, die Kinder und Jugendliche für Einbrüche in Wohnungen einsetzt. Die Mitglieder dieser Bande werden als „serbische Roma“ bezeichnet. Dabei bezieht sich die Zeitung auf Informationen der Polizei. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 in Verbindung mit Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Der Zentralrat wendet sich an den Deutschen Presserat. Das Justitiariat der Zeitung ist der Meinung, dass die Redaktion in vollkommener Übereinstimmung und unter Beachtung der publizistischen Grundsätze, vor allem auch Ziffer 12 und Richtlinie 12.1 des Pressekodex berichtet habe. Zwischen den im Bericht dargestellten Vorgängen einerseits und der Zugehörigkeit der Beteiligten zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe habe ein wichtiger und begründeter Sachbezug bestanden. Der Artikel sei Bestandteil einer ausgewogenen Berichterstattung über das Phänomen der so genannten „Klau-Kids“ gewesen. Er sei als Beleg für die juristische Aufarbeitung vieler gleichartiger Fälle verfasst worden, in denen gerade die soziale Zwangslage der Kinder aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit eine zentrale Rolle gespielt habe. Die Zeitung – so die Rechtsvertretung weiter – habe den Bericht nicht darauf angelegt, Vorurteile zu schüren. Dies werde auch dadurch deutlich, dass nicht identifizierend berichtet worden sei. Somit liege auch keine Persönlichkeitsverletzung der Beteiligten vor. (2006)