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Unveröffentlichten Leserbrief kommentiert

Presserat sieht darin keinen Verstoß gegen den Pressekodex

In einem Kommentar wirft eine Regionalzeitung dem gemeinsamen Sprecher vierer Bürgerbewegungen vor, er versuche hartnäckig und mit einem fundamentalistisch beseelten Credo, die Öffentlichkeit gegen jede Form von Windkraft zu beeinflussen. Er schrecke dabei nicht einmal davor zurück, mit einem „dilettantisch zusammengestrickten Gemisch aus Daten und Zahlen, aus Annahmen, Behauptungen und Unterstellungen den Windkraftstandort am Osterholz platt zu machen“. Er schrecke auch nicht davor zurück, eventuellen Anliegern den „Totalverlust“ ihrer Einlage an die Wand zu malen und die Rentabilität der Anlage in Frage zu stellen. Der so Gescholtene kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass sich der Kommentar des Blattes auf seinen Leserbrief beziehe, der gar nicht veröffentlicht worden sei. Ohne dass die Öffentlichkeit den genauen Inhalt seines Briefes und seine Argumente erfahren habe, sei sein Brief von der Zeitung unter der Überschrift „Dilettantische und windige Windanalysen“ kommentiert worden. Dem Leser werde dadurch die Möglichkeit genommen, sich ein eigenes Urteil in der Sache zu bilden. In dem Kommentar seien zudem Behauptungen über die Bürgerbewegung „Sturm“ und seine Person enthalten, die falsch und ehrverletzend seien. Die Chefredaktion der Zeitung erinnert in ihrer Stellungnahme daran, dass es keinen Anspruch auf den Abdruck eines Leserbriefes gebe. Die Redaktion habe das Schreiben des Beschwerdeführers nicht veröffentlicht, weil darin Behauptungen enthalten seien, die eventuell zu Klagen gegen den Verlag hätten führen können. Im Vorfeld der Auseinandersetzung und auch nach Erscheinen des beanstandeten Kommentars seien aber immer wieder Beiträge der Windradgegner veröffentlicht worden. Inzwischen habe man dem Beschwerdeführer das Angebot gemacht, das Für und Wider der Windkraftgewinnung in einem längeren Beitrag in Rede und Gegenrede darzustellen. Er sei bislang auf dieses Angebot leider nicht eingegangen. (2003)