Persönlichkeitsrecht verletzt
Eine Adelige vermacht ihr Vermögen zwei Tierschutzvereinen
Ein Nachrichtenmagazin berichtet über eine verstorbene Adelige, die ihr Vermögen zwei Tierschutzvereinen vermacht hatte. Ausführlich wird ihre Person beschrieben. Dabei ist von Schizophrenie und deren Behandlung die Rede. Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung falsche Tatsachenbehauptungen. So würden für die Aussage, die Frau habe sich als Brandstifterin betätigt und ihre Mutter krankenhausreif geprügelt, keine Beweise angeführt. Diese könne es auch nicht geben, so der Beschwerdeführer, der den Deutschen Presserat einschaltet. Er bemängelt weitere Behauptungen des Nachrichtenmagazins, die in die Privatsphäre der Betroffenen fielen. Der Chefredakteur des Magazins entgegnet, der Autor des Artikels habe alle Personen und Institutionen, die für die Recherche wesentlich seien, angesprochen. Auch seien sämtliche Dokumente des jahrelangen Rechtsstreits zwischen den im Testament bedachten Tierschutzvereinen und dem Bruder der Verstorbenen berücksichtigt worden. Der Chefredakteur betont, dass eine rechtswirksame Einwilligung der 1999 verstorbenen Freiin zur identifizierbaren Berichterstattung zu vermuten sei. Es liege in ihrem postmortalen Interesse, dass über ihre Entscheidung, ihr Vermögen zwei Tierschutzvereinen zu vererben, berichtet werde. Zum ausreichenden Verständnis des Rechtsstreits sei die Darstellung in dem erfolgten Ausmaß erforderlich gewesen. Im Übrigen sei die Namensnennung ausdrücklich von der Familie der Verstorbenen sowie allen Beteiligten gewünscht worden. Abschließend stellt der Chefredakteur fest, der Autor habe einen einzigen Fehler gemacht, als er den Namen der Verstorbenen fälschlicherweise mit einem prominenten Widerstandskämpfer im Dritten Reich in Verbindung gebracht habe. Dafür habe sich der Autor in aller Form entschuldigt.