Bandenmitglieder diskriminiert
Boulevardblatt spricht von „serbischen Roma“ und „Roma-Clan“
„Polizei zerschlägt Klau-Kinder-Mafia“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung über einen Ermittlungserfolg der Polizei gegen eine Bande, die Kinder und Jugendliche bei mehr als 400 Einbrüchen einsetzte. In dem Bericht werden die Bandenmitglieder als „serbische Roma“ sowie als „Roma-Clan“ bezeichnet. Der Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 in Verbindung mit Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Der Rat wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung des Blattes hält den Bericht für publizistisch gerechtfertigt. Er sei Teil einer kontinuierlichen Berichterstattung. Nach einer Serie von Diebstählen durch Kinder seien endlich die Hintermänner gefasst worden. Die Zeitung habe den die Ermittlungen leitenden Kommissar zitiert, der die Kinder als Opfer bezeichnet habe. Der Hinweis des Polizisten auf die „Bande serbischer Roma“ habe in diesem Kontext einen sachlichen Bezug. Die Rechtsabteilung der Zeitung ist daher der Auffassung, dass an allen Details ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. (2006)