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Politikeraussage ins Gegenteil verkehrt

Falsche Darstellung in Bericht und Kommentar

In einem Bericht und in einem Kommentar beschäftigt sich eine Lokalzeitung mit der Stellungnahme eines Grünen-Politikers zum Bau eines Biomasse-Kraftwerks. In der Unterzeile des ersten Beitrags wird behauptet, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Stadtrat warne vor Seefischen, Auto fahren und vor Feuer im Kamin. Eine Kollegin des Betroffenen, Vorsitzende der Grünen-Fraktion, beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Unterzeile das von ihrem Kollegen Gesagte falsch wiedergebe. Diese Aussage werde zudem in dem Kommentar noch einmal aufgegriffen und wiederum falsch dargestellt. Die Chefredaktion der Zeitung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass sie sich vergeblich um einen Kontakt mit dem Beschwerdeführer bemüht habe, um zu erfahren, welche Darstellungen in den Veröffentlichungen falsch seien. Stattdessen habe der Kommunalpolitiker eine Gegendarstellung verlangt, die auch sofort veröffentlicht worden sei. Im Vorfeld des beanstandeten Berichts habe sich der Betroffene dahingehend geäußert, dass die von der Bürgerinitiative angeführten Argumente, die PCB-Belastung betreffend, ins Leere zielten, weil die PCB-Gehalte in den zu verbrennenden Hölzern “nicht wesentlich höher liegen als die Hintergrundbelastung in unserer alltäglichen Umwelt”. Dazu habe er konkrete Beispiele wie Auto fahren, Ernährung und Kaminfeuer angeführt. Diese Darstellung sei von dem Redakteur in der Unterzeile pointiert zusammengefasst worden. (2004)