Den Namen einer Hundeführerin genannt
Vierbeiner in Polizeidiensten biss einen Fox-Terrier zu Tode
Ein Lokalblatt berichtet über den Tod eines Fox-Terriers, den ein Polizeihund gebissen hatte. Der Vorfall wird bis in die Einzelheiten geschildert. Dabei wird der Name der Polizei-Hundeführerin vollständig genannt, die sich bei dem Besitzer des getöteten Tieres entschuldigt habe. Auch der Chef der Beamtin wird zitiert. Es habe sich um einen Unglücksfall gehandelt, der passieren könne. Alle Polizeikollegen seien betroffen über den Vorfall. Der sehr tierliebenden Hundeführerin tue der Tod des Terriers sehr leid. Sie ist jedoch mit der vollständigen Nennung ihres Namens in der Zeitung gar nicht einverstanden und wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie kritisiert einzelne Formulierungen und die Aufmachung des sie betreffenden Berichts. Eine Ankündigung auf der Titelseite und ein Bericht im Innenteil stünden in keinem Verhältnis zu dem geschilderten Ereignis. Außerdem beklagt sie sich darüber, dass sie zu dem Vorfall nicht befragt worden sei. Die Rechtsabteilung hält es für korrekt, den Namen der öffentlich Bediensteten vollständig zu nennen. Man habe nicht bei ihr, sondern bei ihrem Chef recherchiert, da sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sei. Im Gespräch mit ihm sei der Name der Hundeführerin mehrfach genannt worden, so dass die Redaktion keinen Grund gesehen habe, ihn zu verschweigen oder abzukürzen. Außerdem sei früher schon über die Beschwerdeführerin mehrfach berichtet worden, unter anderem, als sie sich in Dienstkleidung vor der Polizeiwache habe fotografieren lassen. Demnach sei die Betroffene eine lokale Person der Zeitgeschichte. Die Zeitung wehrt sich gegen den Vorwurf, der Beitrag sei reißerisch aufgemacht. (2006)