Foto ohne Zustimmung veröffentlicht
Lehrer und Eltern der Schüler hätten gefragt werden müssen
Die Lokalausgabe einer Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Das Recht des Stärkeren?“ über Probleme beim Einsteigen in den Schulbus, der täglich vom örtlichen Schulzentrum aus abfährt. Haupt- und Realschüler drängten sich dabei an den Grundschülern vorbei. Eltern von Grundschulkindern, der Leiter der Grundschule und ein Busfahrer kommen zu Wort. Der Sicherheitsbeauftragte der Grundschule, so die Zeitung, sei nicht bereit, mit der Redaktion zu sprechen. Über die Anwesenheit der Presse an einem der Schultage sei er sehr ungehalten gewesen. Diesen Eindruck untermauert ein Foto, auf dem der Lehrer, andere Erwachsene und einige Schüler am Bus zu sehen sind. Eine Woche nach Erscheinen des Artikels veröffentlicht die Zeitung einen gemeinsamen Leserbrief der Schulleiter des betroffenen Schulzentrums. Der Sicherheitsbeauftragte der Grundschule vertritt die Auffassung, dass der Artikel die Schule und ihn selbst diffamiere. Der Artikel suggeriere, dass an der Schule dramatische und gesetzwidrige Zustände herrschten, was in Wirklichkeit nicht zutreffe. Die Zeitung verbreite die Unwahrheit. Der Mann, der den Deutschen Presserat anruft, wirft dem Autor des Berichts unlautere Methoden vor, als er Fotos machte und Beteiligte befragte. Trotz eindeutiger Aufforderung habe der Journalist das Schulgrundstück nicht verlassen. Schließlich beklagt sich der Beschwerdeführer darüber, dass seine Richtigstellung nicht an prominenter Stelle veröffentlicht worden sei. Der Chefredakteur der Zeitung ist der Auffassung, dass der Redakteur seine journalistischen Pflichten in einem für die Öffentlichkeit wichtigen Vorgang ordnungsgemäß erfüllt habe. Es habe kein Anlass bestanden, auf den Einspruch der Lehrkräfte zu reagieren, die durch seinen Anruf vorgewarnt gewesen seien. (2006)