Grenzen für osteuropäische Arbeitskräfte
Haushalt und Pflege ja – medizinische Tätigkeiten nein
„Gibt es in der Altenpflege 100 000 Schwarzarbeiterinnen?“ – so überschreibt eine Regionalzeitung einen Agenturbericht über den Einsatz von osteuropäischen Arbeitskräften in der Altenpflege durch Privatpersonen. Es heißt unter anderem, dass diese Arbeitskräfte den Kranken in der Mobilität unterstützen, ihn zur Toilette führen und ihm beim Aufstehen, Waschen oder Essen zur Hand gehen können. Quelle dieser Informationen ist der Redaktion zufolge ein Vertreter des Osteuropaprogramms der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn, der – wie es im Bericht weiter heißt – wisse, dass die Grenzen zwischen Haus- und Pflegearbeit fließend seien. Eine Leserin hält die in dem Beitrag getroffenen Aussagen für falsch und ruft den Deutschen Presserat an. Dieser wiederum erweitert die Beschwerde auf die Nachrichtenagentur. Die Beschwerdeführerin vertritt die Auffassung, dass osteuropäische Arbeitskräfte nur Tätigkeiten im Haushalt, nicht aber im Pflegebereich ausführen dürften. Sie beruft sich auf das Sozialgesetzbuch XI. Eine von ihr geforderte Korrektur habe die Zeitung nicht vorgenommen. Der Chefredakteur der Zeitung schließt sich der Stellungnahme des Agenturchefs an. Dieser versichert, der fragliche Artikel sei nach allen Regeln journalistischer Sorgfaltspflicht recherchiert worden. Er enthalte keine unwahren Behauptungen. Die Aussagen des ZAV-Vertreters seien korrekt wiedergegeben worden. In dem Artikel werde ausdrücklich vermerkt, dass die Arbeitskräfte aus Osteuropa keine medizinischen Tätigkeiten ausführen dürften. (2006)