Spekulationen um einen Verteidiger
Abends Weihnachten gefeiert, anderntags Plädoyer versäumt
Unter der Überschrift “Verteidiger kam nicht zum Plädoyer” berichtet eine Lokalzeitung, ein Anwalt sei nicht zu einem Strafprozess vor dem Landgericht erschienen, weil er mit den Nachwehen einer Weihnachtsfeier zu kämpfen gehabt habe. Dies wäre verzeihlich gewesen, wenn es sich um einen lapidaren Fall gehandelt hätte. In dieser Verhandlung sei es jedoch um ein spektakuläres Tötungsdelikt gegangen, bei dem der Verteidiger eigentlich einen Freispruch für seinen Mandanten habe “herausholen” wollen. Wie die Zeitung weiter mitteilt, habe der Vorsitzende der Strafkammer einen Kriminalbeamten zu der Privatwohnung des Anwalts geschickt. Dieser habe dann dort von dem Sohn erfahren, dass der Vater unpässlich im Bett liege. Der betroffene Rechtsanwalt schaltet den Deutschen Presserat ein und teilt diesem mit, dass ihn sein Bürovorsteher am Morgen des Prozesstages um 8.30 Uhr bei der Geschäftsstelle des Landgerichts wegen einer Erkrankung entschuldigt habe. Es sei eine glatte Lüge, dass er nicht zum Prozess gekommen sei, weil er am Abend zuvor an einer Weihnachtsfeier teilgenommen habe. Die Zeitung habe ihre Sorgfaltspflichten verletzt, indem sie üblen Klatsch und Gerüchte wiedergegeben habe. Dies gehe auch aus dem letzten Satz des Artikels hervor, in dem es heiße, dass die Prozessbeteiligten sich sein Fernbleiben zusammengereimt hätten, da er tags zuvor in der Kantine angekündigt habe, er gehe abends zu einer Weihnachtsfeier. Die Rechtsabteilung des Verlages bezweifelt, ob der Beschwerdeführer überhaupt betroffen sei. Er werde in dem Artikel nicht namentlich genannt und sei somit nicht identifizierbar. Er sei bei dem Termin nicht ordnungsgemäß entschuldigt gewesen. Zwar habe einige Zeit nach Beginn des Termins ein Mitarbeiter der Kanzlei im Gericht angerufen und angegeben, dass der Anwalt erkrankt sei. Dabei sei jedoch nicht klar geworden, wie ernsthaft diese Erkrankung sei und wie lange er noch verhindert sein werde. Das Gericht habe daher mehrfach versucht, den Verteidiger persönlich zu erreichen. Da dies nicht gelungen sei, habe man einen Kriminalbeamten zu der Wohnung des Betroffenen geschickt. Ein solches Vorgehen einer Kammer gegen einen Anwalt habe es nach Kenntnis der Chefredaktion bis zu diesem Zeitpunkt noch nie gegeben. Gegenüber den Zuhörern hätten sowohl Richter als auch Staatsanwalt die Vermutung geäußert, dass die Krankmeldung mit der vom Beschwerdeführer am Tag zuvor angekündigten Teilnahme an einer Weihnachtsfeier der Kanzlei zusammenhängen könne. Diese Gerüchte im Zusammenhang mit der ungenügenden Entschuldigung des Anwalts hätten dann zu der Berichterstattung geführt. Obwohl man keinen Verstoß gegen den Pressekodex erkennen könne, habe man mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen, Bedauern ausgedrückt und über Möglichkeiten einer redaktionellen Klarstellung nachgedacht. Da der Betroffene die Geschichte aber nicht mehr habe aufwärmen wollen, sei keine Entscheidung getroffen worden. (2003)