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Verleumdungen übers Internet

Informationsinteresse der Öffentlichkeit überlagert Persönlichkeitsrecht

“Vorwurf: Menschen verleumdet”, “Vier Monate für starke Verleumdungen” und “Von Habgier, Rattengift, toten Pferden und Korruption im Amt” – unter diesen Überschriften berichtet eine Regionalzeitung über die Verurteilung einer Fachärztin wegen Verleumdung. Die Ärztin wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie sieht sich vorverurteilt. Überdies sei der Sachverhalt falsch dargestellt. Es sei nicht korrekt, dass sie über das Internet Verleumdungen verbreitet habe. Sie kritisiert eine ehrverletzende Darstellung sowie eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts, da sie identifizierbar werde. Die Redaktion teilt mit, dass die Beschwerdeführerin wegen Verleumdungen verurteilt worden sei, die sie im Internet verbreitet habe. Über den Prozess hätten ein Redakteur und eine freie Mitarbeiterin berichtet, die als ehemalige Richterin am Amtsgericht besonders qualifiziert sei. Die Redaktion habe an keiner Stelle gegen die publizistischen Grundsätze verstoßen. (2006)