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Fotos von vier Ermordeten im Irak

Öffentliches Interesse überlagert Persönlichkeitsrecht der Opfer

„Al-Qaida tötet russische Geiseln“ titelt eine überregionale Zeitung. Es geht um ein Video im Internet, das die Ermordung von vier im Irak entführten Diplomaten zeigt. Der Beitrag enthält Fotos der Getöteten; die Porträts stammen aus dem Internet. Ein Leser sieht das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten durch die Veröffentlichung verletzt. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Opfer einer Straftat würden erkennbar abgebildet. Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Identifizierung bestehe nicht. Der Meinung der Zeitung zufolge bestehe durchaus ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung. Die Entführung und Ermordung der Geiseln vor laufender Kamera habe die Weltöffentlichkeit schwer erschüttert und schockiert. Sämtliche Medien weltweit hätten über das Verbrechen in Wort und Bild berichtet. Die Wiedergabe der Fotos sei gerechtfertigt, um den Lesern die Barbarei der Tat vor Augen zu führen. Die Berichterstattung sei zurückhaltend und sachlich, die Fotos seien bewusst klein gehalten worden. (2006)