Den Oberbürgermeister falsch zitiert
Zeitung bekennt sich umgehend zu ihrem Fehler
Zwei Tage vor der Kommunalwahl veröffentlicht eine Regionalzeitung einen Artikel, wonach die Gespräche zwischen der Sparkasse am Verlagsort und der Landesbank über die Gründung einer kommunalen Sparkasse gescheitert seien. In dem Artikel heißt es, die Landesbank habe kein Angebot unterbreitet, das eine wesentliche Verbesserung aus Sicht der Stadt bedeutet hätte. Dem widerspricht eine Pressemitteilung der Stadt. Sie konstatiert, dass die LB einen wesentlichen Schritt auf die Stadt zugegangen sei, und sieht eine Verbesserung durch die angestrebte Lösung. Der Oberbürgermeister legt einige Tage später nach. Er bekräftigt die Pressemeldung seiner Verwaltung und spricht ebenfalls von einem erheblichen Schritt der LB auf die Stadt zu. Der Beschwerdeführer – ein Leser – weist auf den Widerspruch zwischen dem ursprünglichen Bericht der Zeitung und der Pressemitteilung der Stadt bzw. der Aussage des OB hin. Über die korrigierte Sachlage habe die Zeitung erst am Tag nach der Wahl berichtet. Der Leser wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur gibt dem Beschwerdeführer Recht. Der Oberbürgermeister sei falsch zitiert worden. Ein solcher Fehler sei vor allem deshalb besonders peinlich, da die OB-Aussagen schriftlich vorgelegen hätten. Die Zeitung sei erst am Wahlabend vom Stadtoberhaupt auf das fehlerhafte Zitat hingewiesen worden. In der folgenden Ausgabe habe die Zeitung ihren Fehler korrigiert. Die vom Beschwerdeführer zitierte Formulierung vom Scheitern der Gespräche beziehe sich auf die Aussetzung von Beratergesprächen. Tatsächlich bedeute diese Aussetzung ein Scheitern. Die Zeitung habe sich bei ihrer Überschrift nicht an die beschönigende Sprache der Pressestelle gehalten, sondern die Dinge beim Namen genannt. (2006)