Redigierfehler
Aussage über Irak-Einsatz der Bundeswehr nicht erläutert
Eine Regionalzeitung berichtet über einen zweitägigen Besuch von Bundeskanzler Gerhard Schröder in den USA. Der Kanzler werde dort mit dem US-Präsidenten George W. Bush zusammentreffen, um den langen Streit um den Irak-Krieg endgültig zu beenden. Eine militärische Beteiligung im Irak schließe Schröder jedoch weiterhin aus. Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble fordere dagegen die Entsendung der Bundeswehr in den Irak. Ein Leser des Blattes beanstandet beim Deutschen Presserat, dass diese Darstellung nicht wahrheitsgemäß sei. Schäuble fordere die Entsendung der Bundeswehr in den Irak nicht kategorisch, sondern nur unter der Voraussetzung, dass UNO und NATO Beschlüsse zur Stationierung von Friedenstruppen im Irak fassten. Dann, so Schäuble, müsse Deutschland seinen Bündnisverpflichtungen nachkommen und auch Bundeswehrangehörige in den Irak senden. Die Zeitung gehe sehr fahrlässig mit der Wahrheit um. Für ihn, den Beschwerdeführer, sei dies eine bewusste Desinformation. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, bei der Veröffentlichung handele es sich um die redigierte Fassung eines Agenturberichts. Anhand des Originals könne man erkennen, dass die veröffentlichte Fassung nicht im Widerspruch zum Original stehe. Die zusätzlichen Erläuterungen, die der Beschwerdeführer wünsche, seien in dem Agenturbericht nicht enthalten, da dafür auch kein zwingender Grund bestanden habe. Regionale Tageszeitungen müssten sich darauf verlassen können, dass Nachrichtenagenturen verlässliche Quellen seien. (2004)