Bürgermeisterin unter Korruptionsverdacht
Zeitung fragt nach: Belohnung für hilfreiche Dienste?
Eine Bürgermeisterin will als Testamentsvollstreckerin eines Immobilienunternehmers tätig werden. Der jedoch hat geschäftlich mit der Stadt zu tun, in der sie ihr Amt ausübt. Die örtliche Zeitung veröffentlicht zwei Beiträge über den Fall und trifft in einem Kommentar diese Aussage: “Und dann ist da noch etwas: Der Job als Testamentsvollstreckerin wäre mit über 1000 Euro im Monat durchaus lukrativ bezahlt und auch dauerhaft. Ist das die Belohnung für hilfreiche Dienste?” Nach Auffassung des Beschwerdeführers fährt die Zeitung eine Kampagne gegen die Bürgermeisterin. Der Chefredakteur habe private Differenzen mit ihr und trage diese jetzt über seine Zeitung aus. Ein Korruptionsvorwurf werde – so der Beschwerdeführer – nicht vom politischen Gegner der Bürgermeisterin, sondern ausschließlich von der Zeitung erhoben. Gleichzeitig kritisiert er, dass Leserbriefe, in denen Partei für die Bürgermeisterin ergriffen werde, nicht veröffentlicht würden. Die Chefredaktion der Zeitung entgegnet, der Beschwerdeführer sei persönlicher Berater der Bürgermeisterin. Dies habe er in seinem Beschwerdeschreiben verschwiegen. Das Stadtoberhaupt habe sich seine bezahlte Nebentätigkeit von niemandem genehmigen lassen, was überhaupt erst zu der Diskussion am Ort geführt habe. Mittlerweile habe die Staatsanwaltschaft gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit eingeleitet. Die Ermittlungen dauerten an. (2006)